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Unfallschutz


Mehr als acht Millionen Unfälle ereignen sich Jahr für Jahr in Deutschland. Für die medizinische Versorgung nach einem Unfall kommt in der Regel die Krankenversicherung auf. Sollten jedoch nach einem Unfall dauerhafte körperliche oder seelische Schäden zurückbleiben, kann es notwendig sein, sich in einer neuen Lebenssituation einzurichten.

Eine private Unfallversicherung schützt Sie im Ernstfall vor den finanziellen Folgen und hilft Ihnen und Ihren Angehörigen, den Alltag nach einem schweren Unfallereignis leichter zu bewältigen.

 

Fragen und Antworten

Wer braucht eine private Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Kinder im Kindergarten, Schüler in der Schule, Studenten in der Universität oder Fachhochschule sowie Auszubildende, Arbeitnehmer und Haushaltshilfen am Arbeitsort vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den direkten Hinweg zum Arbeits– bzw. Ausbildungsort sowie den Heimweg. Allerdings können die Betroffenen von den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung häufig nicht angemessen leben. Die meisten Unfälle passieren außerdem in der Freizeit, für die der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht greift. Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist also grundsätzlich für jeden empfehlenswert.

Was ist ein Unfall?
Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, durch das der Versicherte unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

Wer kann eine privaten Unfallversicherung abschließen?
Nicht versicherbar sind lediglich dauernd Pflegebedürftige und geistig Kranke. Für Personen, die von einer Krankheit betroffen sind, welche das Unfallrisiko oder den Genesungsprozess erheblich beeinflussen (z.B. Epilepsie, Diabetes), muss bei Antragsstellung im Einzelfall geprüft werden, ob eine Versicherung, ggfs. gegen eine höhere Prämie, möglich ist. Darüber hinaus kann neben individuellen Risiken (z.B. der Ausübung gefährlicher Sportarten) auch die Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen zu einer Ablehnung bei der Unfallversicherung führen. Zu diesen Berufsgruppen gehören zum Beispiel Akrobaten, Polizisten, Soldaten, Berufstaucher, Diplomaten so wie viele weitere Berufe.

Wann und wo gilt die Unfallversicherung?
Der private Unfallversicherung gilt weltweit und rund um die Uhr.

Welche Leistungen sind versichert?
Eine private Unfallversicherung zahlt nach einem Unfall wahlweise einen einmaligen Betrag oder eine monatliche Unfallrente. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität. Fallweise können zusätzliche Leistungen vereinbart werden, zum Beispiel

  • Krankenhaustagegeld
  • Genesungsgeld
  • Bergungskosten
  • Kosmetische Operationen
  • Kurkostenbeihilfe
  • Todesfallleistung

Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind grundsätzlich Unfälle, die durch Geistes– und Bewusstseinsstörungen, durch Drogen– oder Alkoholeinfluss eingetreten sind. Der Unfall muss durch eine Auswirkung von außen verursacht worden sein. Ein Schlaganfall ist dieser Definition entsprechend kein Unfall. Nicht versichert sind ebenso Unfälle, die sich bei der Verübung oder Planung einer Straftat ereignen.

 

Dieses Homepage richtet sich nicht an Personen mit Wohn– und/ oder Gesellschaftssitz und/ oder Niederlassungen im Ausland, vor allem in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Großbritannien oder Japan. Die angebotenen Information stellen kein öffentliches Angebot für den Abschluss von Versicherungen dar. Der Anbieter gibt keine Gewährleistungen oder Zusicherungen hinsichtlich der Vollständigkeit oder Richtigkeit dieser Informationen oder Meinungen ab.


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