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Kfz-Versicherungen


Sie suchen eine bedarfsgerechte Kfz–Versicherung oder wollen Ihre bestehende Versicherung wechseln?

Insbesondere bei der Kfz–Versicherung lassen sich im Jahr bis zu mehreren hundert Euro sparen. Jährlich bis zum 30. November können Sie Ihre bestehende Versicherung kündigen. Gerne prüfen wir für Sie kostenfrei, ob Ihr Fahrzeug im günstigsten Tarif versichert ist oder sich ein Wechsel für Sie lohnt.

Sichern Sie sich rechtzeitig die passende Versicherung für Ihr Fahrzeug zu einem optimalen Preis–Leistungsverhältnis.

Fragen und Antworten

Zu welchem Zeitpunkt kann ich meine Kfz–Versicherung wechseln?
Grundsätzlich können Sie Ihre Kfz–Versicherung bis zum 30. November kündigen und zum neuen Jahr wechseln. Aus diesem Grund gestalten verschiedene Versicherungsgesellschaften zum Jahresende neue und günstige Angebote.

Sollte Ihr Versicherer die Beiträge erhöhen, besteht für Sie ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von vier Wochen, nachdem Ihnen die Erhöhung mitgeteilt wurde.

Was ist eine Kfz–Haftpflichtversicherung?
Die Kfz–Haftpflichtversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung. Jedes in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeug muss haftplichtversichert sein. Wie bei jeder anderen Haftpflichtversicherung befriedigt die Versicherung im Schadenfall berechtigte Ansprüche Dritter gegen Sie.

Darüber hinaus gibt es aber noch mehr, was man über die Kfz–Versicherung wissen sollte. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne hierzu.

Was ist eine Teilkaskoversicherung?
Die Teilkaskoversicherung oder Fahrzeugteileversicherung bietet einen umfangreichen Versicherungsschutz und umfasst die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust des Kraftfahrzeugs und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile durch Brand, Explosion, Diebstahl und Elementarschäden sowie weiterer versicherter Gefahren.

Was ist eine Vollkaskoversicherung?
Eine Vollkaskoversicherung oder Fahrzeugvollversicherung erweitert die Teilkaskoversicherung um Unfallschäden am Fahrzeug sowie Schäden, die durch mut– oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen verursacht werden.

Was ist ein Schutzbrief?
Der Schutzbrief kann in Verbindung mit einer Kfz–Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden und bietet Ihnen und Ihren Mitreisenden Hilfe und Kostenübernahme in vielen Fällen. Bei dieser Versicherung gibt es abhängig vom Anbieter unterschiedliche Leistungen.

Gibt es spezielle Tarife für Zweitwagen?
Die Zweitwagenversicherung ist eine Kfz–Haftpflichtversicherung mit Sonderkonditionen für ein zweites Kraftfahrzeug. Einige Versicherer bieten günstige Zweitwagentarife an. Gerne beraten wir Sie hierzu. Ihr Erstwagen kann selbstverständlich bei Ihrer jetzigen Versicherung bleiben.

 

Dieses Homepage richtet sich nicht an Personen mit Wohn– und/ oder Gesellschaftssitz und/ oder Niederlassungen im Ausland, vor allem in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Großbritannien oder Japan. Die angebotenen Information stellen kein öffentliches Angebot für den Abschluss von Versicherungen dar. Der Anbieter gibt keine Gewährleistungen oder Zusicherungen hinsichtlich der Vollständigkeit oder Richtigkeit dieser Informationen oder Meinungen ab.

 

 


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