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Rechtsschutz–Versicherung


Ein Rechtsstreit kann viel Geld kosten und der Ausgang ist ungewiss. Weil juristischer Beistand teuer ist und Sie nicht auf Ihr gutes Recht verzichten sollten, bietet Ihnen eine Rechtsschutzversicherung finanzielle Sicherheit im Streitfall. Eine Rechtsschutzversicherung zahlt die Kosten auch dann, wenn Sie verlieren. Wir finden für Sie den besten Anbieter!
 
 

Fragen und Antworten

Was ist versichert?
Je nach Ihrem individuellem Bedarf können für verschiedene private und gewerbliche Risiken Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen werden.

Die Rechtsschutzversicherungen übernehmen Anwalts– und Gerichtskosten, notwendige Auslagen für Sachverständige und Zeugen sowie die Kosten des Gegners, wenn Ihr Streit verloren geht. Die Kosten für Schieds– oder Schlichtungsverfahren sind auch mitversichert.

Was ist nicht versichert?
Folgende Risiken sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter (Hiervor schützt Sie eine Haftplichtversicherung!)
  • Streitigkeiten aus einer vorsätzlich begangenen Straftat
  • Streitigkeiten mit der eigenen Rechtsschutz–Versicherungsgesellschaft
  • Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Personen, die in der gleichen Versicherungspolice mitversichert sind
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Spiel– oder Wettverträgen sowie Termin– oder ähnlichen Spekulationsgeschäften
  • Ordnungswidrigkeiten, die vorsätzlich begangen wurden
  • Streitigkeiten, die bei der Planung, Errichtung, Umbau und der Finanzierung von Immobilien entstehen
  • Enteignungs–, Planfeststellungs–, Flurbereinigungsverfahren sowie alle im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten
  • Bergbauschäden, die an Gebäuden oder Grundstücken entstehen
  • Erschließungs– und Anliegerabgaben sowie steuerliche Bewertung von Grundstücken
  • Streitigkeiten aus Halte– und Parkverstößen

Folgende Kosten werden von der Versicherung nicht übernommen:

  • Kosten, die durch die vierte oder eine der folgenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen je Vollstreckungstitel entstehen
  • Kosten, die ein Anderer übernehmen müsste, wenn keine Rechtsschutzversicherung bestehen würde

Leistungsarten – Die Rechtsschutzversicherung enthält verschiedene Leistungen:

  • Schadenersatz–Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung beruhen
  • Arbeits–Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen
  • Rechtsschutz im Vertrags– und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungsart Schadenersatz–Rechtsschutz enthalten ist.
  • Steuer–Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer– und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz– und Verwaltungsgerichten.
  • Sozialgerichts–Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten
  • Disziplinar– und Standes–Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar– und Standesrechtsverfahren
  • Straf–Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines Vergehens
  • Ordnungswidrigkeiten–Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit
  • Beratungs–Rechtsschutz im Familien– und Erbrecht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes, wenn die Angelegenheit nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängt

Welche Kosten sind versichert?
Die Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel folgende Kosten ab:

  • Kosten des eigenen Anwalts
  • Kosten eines Korrespondenzanwalts, wenn das Gericht über 100 Km vom Wohnort des Versicherungsnehmers entfernt ist
  • Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und Kosten der gerichtlich bestellten Sachverständigen
  • Gerichtsvollzieherkosten
  • Kosten eines eigenen Sachverständigen
  • Kosten zur Verteidigung in Straf– und Ordnungswidrigkeitsverfahren im Verkehrsrecht
  • Kosten zur Geltendmachung verkehrsrechtlicher Schadenersatzansprüche im Ausland
  • Kosten bei Streitigkeiten, denen ein Kfz–, Kauf– oder Reparaturvertrag zu Grunde liegt
  • Reisekosten des Versicherungsnehmers zu ausländischen Gerichten, wenn das persönliche Erscheinen gerichtlich angeordnet wurde
  • Übersetzungskosten für Unterlagen in Auslandsfällen
  • Kosten der Gegenseite, soweit die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Erstattung besteht

Wer ist versichert?

  • Versicherungsnehmer
  • Ehegatte oder nichtehelicher Lebenspartner
  • Minderjährige Kinder
  • Volljährige unverheiratete Kinder bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben

Wo gilt die Versicherung?
Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz weltweit. Für einige rechtliche Auseinandersetzungen gilt der Versicherungsschutz nur in Deutschland, beispielsweise für Sozialgerichts– und Steuerverfahren.

Gibt es Wartezeiten?
Wartezeit oder Karenzzeiten von 3 Monaten bestehen für:

  • Arbeits–Rechtsschutz
  • Gebäude–, Wohnungs– und Gründstücks–Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags– und Sachenrecht
  • Steuer–Rechtsschutz
  • Sozialgerichts–Rechtsschutz
  • Verwaltungs–Rechtsschutz

Wartezeiten sollen verhindern, dass eine Rechtsschutzversicherung im Vorfeld eines sich abzeichnenden Schadenfalls abgeschlossen wird.Eine Wartezeit entfällt, wenn bereits ein gleichartiger Vertrag bei einer anderen Gesellschaft für das gleiche Risiko bestanden hat und der neue Vertrag zeitlich direkt anschließt. Es bestehen keine Wartezeiten für Leistungsarten, bei denen ein Schadenfall zeitlich kaum vorhersehbar ist:

  • Schadenersatz–Rechtsschutz
  • Disziplinar– und Standes–Rechtsschutz
  • Straf–Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten–Rechtsschutz
  • im Familien– und Erbrecht
  • bei Kauf– oder Leasingverträgen über ein neues Fahrzeug

 

Dieses Homepage richtet sich nicht an Personen mit Wohn– und/ oder Gesellschaftssitz und/ oder Niederlassungen im Ausland, vor allem in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Großbritannien oder Japan. Die angebotenen Information stellen kein öffentliches Angebot für den Abschluss von Versicherungen dar. Der Anbieter gibt keine Gewährleistungen oder Zusicherungen hinsichtlich der Vollständigkeit oder Richtigkeit dieser Informationen oder Meinungen ab.


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