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Tierhalterhaftpflicht–Versicherung


“Du bist zeitlebens dafür verantwortlich, was du dir vertraut gemacht hast.”
Antoine de Saint–Exupery (Werk: Der kleine Prinz)

Für Hunde
Der Hund ist ein treuer Freund und Wegbegleiter des Menschen. Hierbei sollte man im Hinterkopf behalten, dass der Hund ein Tier bleibt und nicht in jeder Situation in seinem Verhalten vorhersehbar ist. Ein unglücklicher Unfall kann für Sie als Hundehalter schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Eine Hundehaftplichtversicherung kann hier helfen.

Für Pferde
Ein Pferd fasziniert uns Menschen durch seine Anmut und Kraft schon seit Jahrhunderten. Ungezügelt und entfesselt kann die Kraft des Tieres jedoch erhebliche Schäden verursachen. Als Pfederhalter haften Sie uneingeschränkt mit Ihrem persönlichen Vermögen. Beugen Sie finanziellen Risiken mit einer Pferdehaftpflichtversicherung vor.

Beachten Sie, dass die Absicherung Ihres Hundes/ Pferdes in der Privathaftpflichtversicherung nicht eingeschlossen ist.

 
 

Fragen und Antworten

Wer braucht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Jeder, der einen Hund/ ein Pferd besitzt. Als Tierhalter haften Sie auch ohne Ihr eigenes Verschulden für Schäden, die Ihr Tier Dritten zufügt. Zum Beispiel:

* Ihr Hund jagt einen Jogger im Park und beißt diesen.
* Ihr rüder Rüde rauft sich mit einem Rivalen und verletzt ihn.
* Ihr Pferd bricht aus und verwüstet den Garten eines Nachbarn.
* Ihr Pferd scheut und verursacht einen Verkehrsunfall.

Wer ist versichert?
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und Ihre Familie als Halter des Hundes oder Pferdes sowie Freunde, Verwandte oder Nachbarn, die hin und wieder auf Ihr Tier aufpassen.

Was ist versichert?
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung befriedigt die berechtigten Ansprüche Dritter gegen Sie und wehrt unbegründete Ansprüche gegen Sie ab (umgekehrte Rechsschutzfunktion!). Der Versicherungsschutz gilt für Hundehalter im In– und Ausland. Der exakte Beitrag für Ihre Tierhalterhaftplichtversicherung ergibt sich aus der jeweiligen Rasse und/ oder Funktion (z.B. Hund, Turnierpferd, Pony). Bedenken Sie bitte, dass jedes Tier versichert werden muss. Kommt ein neues Tier hinzu, sollten Sie dies Ihrer bestehenden Versicherung unverzüglich mitteilen.

Wer ist nicht versichert?
Tiere, die dem Erwerb oder dem Unterhalt des Halters dienen, zum Beispiel das Pony in den Reiterferien oder der Hund des Wachmanns, müssen speziell über eine gewerbliche Tierhalterhaftplicht versichert werden.

Dieses Homepage richtet sich nicht an Personen mit Wohn– und/ oder Gesellschaftssitz und/ oder Niederlassungen im Ausland, vor allem in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Großbritannien oder Japan. Die angebotenen Information stellen kein öffentliches Angebot für den Abschluss von Versicherungen dar. Der Anbieter gibt keine Gewährleistungen oder Zusicherungen hinsichtlich der Vollständigkeit oder Richtigkeit dieser Informationen oder Meinungen ab.


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